Notarkammer Bozen

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Die Kosten eines Notariatsaktes

Die Kosten eines Notariatsaktes setzen sich im Wesentlichen aus vier Posten zusammen:

  1. der Steuerbetrag, den der Notar für den Staat eintreibt;
  2. die Gebühren, für welche bei der Öffentlichen Verwaltung zwecks Vorbereitung der Urkunde und der nachfolgenden Erledigungen aufzukommen sind;
  3. die Vergütungen für die vom Notar erbrachten Dienstleistungen;
  4. die MWSt. auf die Vergütung, welche der Notar einkassiert und an den Staat weitergibt.

Die Vergütung des Notars bildet folglich nur eine der vier Ausgabenposten eines Notariatsaktes.
Im Hinblick auf diese Kosten, gewährleistet der Notar die Sicherheit für den Abschluss eines gültigen Vertrages, gemäß dem Willen der Parteien und dem Gesetz, mit der notwendigen Beratung in Sachen Steuerersparnis sowie familiären oder gesellschaftlichen Auflagen. Weiters übernimmt der Notar die Haftung bezüglich der Eintragung in den Öffentlichen Registern und mit den erforderlichen direkten oder elektronischen Kontakten mit sämtlichen Öffentlichen Ämtern.

Der Wirkungsbereich des Notars erschöpft sich nicht nur mit dem Verlesen und der Unterzeichnung der Urkunde, sondern umfasst vorwiegend die Kontrolltätigkeit, die Erfüllung der öffentlichen und steuerrechtlichen Pflichten sowie die Aufgaben und Pflichten, welche vom Notar vor und nach Vertragsabschluss erledigt werden.
Beispiel:
Bei einem Immobilienkaufvertrag umfasst die Tätigkeit des Notars und dessen Einrichtung Folgendes:

Auf Anfrage der Parteien, erstellt der Notar einen Kostenvoranschlag für die Urkunden vorausgesetzt, dass ihm das Mindestmaß an Unterlagen vorgelegt wird, um die Komplexität der Angelegenheit zu verstehen.
Bei Streitfragen kann man sich immer an die Notariatskammer wenden, welche eine Kontrollorgan ist, und dieser unter anderem die Aufgabe zuerkannt ist die Streitigkeiten zwischen Notaren und Dritten bezüglich jeder Angelegenheit betreffend die Ausübung des Notariats zu schlichten.

Der Notariatstarif

Der vom Gesetz festgelegte Notariatstarif ist sehr komplex aufgebaut.
Er setzt sich aus mehreren Posten zusammen, welche vom Wert der Urkunde, ihrer Länge, der Komplexität der vor oder nach der Urkunde verlangten Leistungen abhängen.

Die Tarifposten sind von einem Ministerialdekret vorgesehen und genehmigt worden. Den Notariatskammern ist, im Rahmen der vom Ministerialdekret festgesetzten Beschränkungen, die Aufgabe übertragen worden die Anwendungskriterien der Tarifposten auszuarbeiten.
Deshalb hat jede Kammer Übersichtstabellen vorbereitet, welche in Wertstufen unterteilt sind. Diese Tabellen stellen die Kosten eines Durchschnittstypus eines bestimmten Aktes dar. Dabei wird angemerkt, dass bei der Vielfalt von Situationen, die auch ähnliche Urkunden miteinschließen, die Angemessenheit einer einzelnen Rechnung nicht durch einen einfachen Vergleich mit den Übersichtstabellen zu bestimmen ist, sondern jeder Posten wird der im Zusammenhang der Urkunde geleisteten Tätigkeiten einzeln bewertet.

Die Aufgabe über die Angemessenheit der Rechnungen zu urteilen, ist dem Urteil der Notariatskammern unterworfen.
Das Vorhandensein der Tabellen soll nicht den falschen Eindruck erwecken, dass alle Urkunden gleich sind, und die Urkunden immer mit demselben Tarif übereinstimmen müssen. Der richtige Tarif wird jedes Mal festgelegt, unter Berücksichtigung aller die Angelegenheit betreffenden besonderen Tätigkeiten. Dennoch ist die Bekanntgabe der Übersichtstabellen eine Hilfe, um auch nur annähernd verstehen zu können, wie teuer eine bestimmte Urkunde ist.

Die Notariatskammer Bozen ist der Ansicht, der wachsenden Nachfrage nach Transparenz von Seiten der Gesellschaft entgegen zu kommen und die „Durchschnittstarife“ d.h. jene Tarife, welche eine bestimmte Urkundenart verlangt, bekannt zu geben. Sie weist allerdings darauf hin, dass sich die Tarife auf einen Durchschnittstypus beziehen und angesichts des tatsächlichen Bestands der Urkunde, Herabsetzungen oder Erhöhungen unterworfen sind.

Für jede weitere Information in Sachen Tarifwesen wenden Sie sich bitte an die Notariatskammer Bozen.
Sonstige Informationen hinsichtlich der Notariatsgebühren auf staatlicher Ebene sind über die Internetseite www.notariato.it,unter "wer sind wir", auf der Seite die Kosten eines Notariatsaktes erhältlich.

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